Ralf Fodor und Dr. Erich Peter haben im Auftrag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ein Gutachten angefertigt zum Thema «Aufenthaltsrechtliche Illegalität und soziale Mindeststandards - Das Recht
des Statuslosen Kindes auf Bildung». Grundlage ist, da Bildungsangelegenheiten in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer fallen, das Bundesland Hessen, in die Analyse einbezogen wird selbstverständlich auch
Bundes-, Europa- und Völkerrecht. Die wichtigsten Ergebnisse sind:
1. Statuslose Kinder einen Anspruch auf den Besuch einer öffentlichen Grund- und Hauptschule, nicht aber auf den Besuch eines Kindergartens. 2. Schulleiter unterliegen nicht der Mitteilungspflicht nach § 87
AufenthG, ebenso nicht die Leitung von Kindergärten in freier Trägerschaft. Die Leiter von Kindergärten in öffentlicher Trägerschaft unterliegen der Meldepflicht, insofern sie bei der Aufnahme entsprechende
Kenntnisse über ausländerrechtlich relevante Umstände erlangen. 3. Schulleiter machen sich nicht der Beihilfe nach § 96 Abs. 1 AufenthG strafbar, bei den Leitern der Kindergärten hängt dies ab von den
Gesamtumständen des Einzelfalls.
Grundlage für das Gutachten ist die Gesetzes- und Verordnungslage vom Januar 2005, das Gutachten ist hier zum Download eingestellt (pdf-Datei, 66 Seiten)
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