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Kindergarten

Am 28.4.2005 erhielten in Bonn die Träger von Kindertageseinrichtungen einen Brief der Stadtverwaltung, in dem «dringend» empfohlen wurde, «künftig bei der Anmeldung der Kinder... die Vorlage von Ausweisen, Pässen und/oder Meldebestätigungen zu verlangen, um den jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Status eindeutig festzustellen.» Die so erlangten Kenntnisse sollen dann an die Ausländerbehörde weiter geleitet werden (die, so ist zu ergänzen, dann wohl Ausweisungs- und Abschiebungsverfahren in die Wege leiten würde). Wenige Tage später wurde zudem die Staatsanwaltschaft beim Jugendamt der Stadt Bonn vorstellig. Der Verdacht: Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt, eben wegen Kindern ohne Aufenthaltsstatus, die in städtischen und kirchlichen Kindergärten betreut werden. Über den Vorfall und seine Folgen berichtete ausführlich der Bonner Generalanzeiger, ebenso der Bonner Express, am 19.5.das Magazin Monitor, am 20.5. die Frankfurter Rundschau.

Der Vorgang erhellt schlagartig die Probleme, die in Deutschland (nicht nur) für humanitär engagierte Personen und Organisationen aufgrund von Unklarheiten bei der Meldepflicht nach § 87 AufenthG bestehen und dass man unversehens dem Verdacht zur Beihilfe beim Begehen einer Straftat nach § 96 AufenthG ausgesetzt sein kann. Dabei ist gerade in Nordrhein-Westfalen die Situation bei den Meldepflichten besonders unklar: Hinsichtlich der Schulen und Schulleiter wird das Bestehen einer Meldepflicht vom Innenminister bejaht, vom Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags, bei gleicher Rechts- und Verordnungslage, verneint.

Gegen das Vorgehen der Behörden protestierten am 11.5.2005 gemeinsam die Bonner evangelische und katholische Stadtkirche, am 16. Mai 2005 das Katholische Forum Leben in der Illegalität. Darüber hinaus koordiniert MediNetz Bonn einen Solidaritätsaufruf, der am 1.6.2005 der Presse vorgestellt wurde. Nun sollen Unterschriften gesammelt werden, sodass dieser Aufruf Ende September als Bürgerantrag an den Bonner Stadtrat gehen. Wenn Sie diesen Antrag unterstützen wollen, können sie ihn hier herunterladen und Ihre Unterstützungserklärung an die in der Fußzeile angegebenen Fax- oder eMail Adresse schicken.

Weitere Informationen zu den in Bonn dadurch in Gang gekommenen Entwicklungen finden Sie hier.

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