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NIEDESACHSEN

Das Arbeitsgericht Hannover entschied im Oktober 2003, dass eine polnische Putzfrau, die sich bei ihrer Arbeit in einem Privathaushalt verletzte, Anspruch auf Lohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Zinsen hat. Die Arbeitgeber versuchten, Unterbringung und Beschäftigung als «Freundschaftsdienst» darzustellen, die Polin  hätte bei ihnen in einer Art Wohngemeinschaft mitgelebt und Hausarbeiten wie jedes andere Mitglied im Haushalt verrichtet. Das Gericht hielt diese Darstellung «für nicht glaubwürdig». Damit gewinnt erstmals eine illegal Beschäftigte einen Prozess gegen ihre Arbeitgeber. ( Az. 13Ca268/02)

Rechte haben und Recht bekommen sind zweierlei. Deshalb beachten sie auch die hier eingestellten praktischen Tipps!

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