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Beschluss auf dem 108. Ärztetag, 2005:

«Die medizinische Behandlung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland entspricht nicht den erforderlichen medizinischen Standards und wird durch gesetzliche Regelungen behindert.Der 108. Deutsche Ärztetag fordert deshalb, die politisch Verantwortlichen auf, die medizinische Behandlung von in Deutschland lebenden Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus zu gewährleisten.

Folgendes ist dabei vordringlich:

   1. Rechtssicherheit für Ärzte und medizinisches Personal, die Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus medizinisch betreuen. Es muss klargestellt werden, dass ärztliche Hilfe nicht die Tatbestandsmerkmale der Beihilfe für illegalen Aufenthalt erfüllen. Die Gleichsetzung von Ärzten mit z. B. Schleppern, Schleusern und Menschenhändlern, wie aus § 96 AufenthG gefolgert werden kann, ist nicht akzeptabel
   2. Aufhebung der "Übermittlungspflicht" für öffentliche Krankenhäuser an die Ausländerbehörden.Die Übermittlung von Daten gemäß § 87 AufenthG hat in der Regel die Abschiebung zur Folge. Die Verpflichtung zur ärztlichen Verschwiegenheit wird damit unterlaufen. Oft wird eine lebensnotwendige stationäre Behandlung aus Angst vor Abschiebung vermieden.
   3. Kostenregelung für die Behandlung von Menschen ohne Papiere. Die bisher übliche Praxis, die auf der kostenlosen Hilfe einzelner Ärztinnen und Ärzte oder von Krankenhäusern beruht, ist nicht ausreichend und auf Dauer finanziell nicht durchführbar. Eine Kostenübernahme durch die Sozialämter, die dann aber die Abschiebung zur Folge hat, ist keine realistische Lösung. Es ist vielmehr eine staatliche Aufgabe, allen hier lebenden Menschen eine angemessene medizinische Versorgung zu ermöglichen.

Begründung: Der vorgelegte Entschließungsantrag dient den Interessen der Ärztinnen und Ärzte, die in die Behandlung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus eingebunden sind und diesen Menschen. Die Resolution wurde am 20.04.2005 auf Vorschlag des Menschenrechtsausschusses der Ärztekammer Berlin ohne Gegenstimmen von der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin beschlossen.»

Beschluss auf dem 107. Ärztetag, 2004:

« Der 107. Deutsche Ärztetag in Bremen unterstützt die folgenden Forderungen des Arbeitskreises Migration und Gesundheits des Gesundheitsbeirats der Landeshauptstadt München, um auch für Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus den dringend notwendigen Zugang zum Gesundheitswesen zu ermöglichen:

- Alle, die sich an der Versorgung dieser Patientengruppe beteiligen (Vermittler, ÄrztInnen, TherapeutInnen und Krankenhauspersonal) müssen sicher sein, dass sie deswegen nicht strafrechtlich oder dienstrechtlich verfolgt werden.

- Unkosten, die den an der Versorgung Beteiligten entstehen, müssen entsprechend abgegolten werden. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, eine Möglichkeit der Finanzierung von dringend notwendigen Gesundheitsleistungen für diese Patientengruppe zu schaffen.

- Anonyme Geburten in Kliniken müssen möglich werden.

- Die Behandlung akuter Notfälle in öffentlichen Krankenhäusern muss so geregelt werden, dass nach der Versorgung nicht unmittelbar die Verlegung in Abschiebehaft droht.»

Beschluss auf dem 104. Ärztetag, 2001:

«Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, die Menschenrechtsbeauftragten der Landesärtekammern und der Bundesärtekammer zu beauftragen, sich verstärkt des Problems der medizinisch nicht versorgten Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland anzunehmen und geeignete Lösungen zu erarbeiten. Begründung: Flüchtlinge in unserem Land sind von der regulären Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Einige Ärztinnen und Ärzte stellen sich den gesetzlichen Regelungen entgegen.Flüchtlinge und Menschen ohne Aufenthaltsstatus, denen die Behörden eine angemessene Versorgung verweigern, behandeln sie unentgeldlich. Das ist keine Lösung. Jeder muß ein Recht auf medizinische Betreuung haben. Die gesetzliche Ausgrenzung von Flüchtlingen können wir nicht länger hinnehmen.»

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